Handyregelung
Wir sind der Überzeugung, dass soziales, gemeinschaftliches und fachliches Lernen am besten ohne den Einfluss privater digitaler Endgeräte gelingt. Deswegen gibt die Rudolf Steiner Schule Lüneburg sich nachfolgende Regeln für Mobiltelefone, funkfähige Smartwatches, funkfähige Kopfhörer und vergleichbare digitale Endgeräte (im Folgenden unter dem Begriff „Handys“ zusammengefasst).
- Wir sind eine handyfreie Schule. Die Nutzung und das sichtbare Tragen von Handys ist auf dem gesamten Schulgelände an untersagt.
- Dies gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb des Geländes wie Ausflüge und Klassenfahrten.
- Mitgebrachte Handys werden zu Beginn des Schultages eingesammelt, sicher eingeschlossen und vom Schulkollegium verwahrt. Die Geräte müssen zuvor ausgeschaltet werden. Nach Unterrichtsschluss werden die Telefone wieder ausgegeben und dürfen erst nach Verlassen des Geländes wieder eingeschaltet werden.
- Verwenden Schüler:innen trotzdem ein Handy oder tragen es sichtbar am Körper, so wird das Gerät eingesammelt und im Sekretariat abgegeben. Es kann nach Unterrichtsschluss wieder abgeholt werden. Die Eltern erhalten am selben Tag eine schriftliche Mitteilung. Nach dreimaliger Zuwiderhandlung erhält der/die Schüler:in eine schriftliche Abmahnung, die an die Eltern versendet wird.
- Verweigern Schüler:innen die Herausgabe des Handys, wird unmittelbar eine schriftliche Abmahnung ausgesprochen.
Ausnahmen und besondere Regelungen:
- Die 13. Klasse ist von den Regelungen ausgenommen. Die Geräte werden zum Schulbeginn nicht eingesammelt, die Nutzung im Klassenraum ist möglich. Für andere Räume gelten dieselben Regeln wie für alle andere Schüler:innen.
- Abweichende Verabredungen für Ausflüge und Klassenfahrten müssen in der Konferenz verabredet werden.
- Ist die Nutzung für eine:n Schüler:in aus medizinischen oder anderen zwingenden Gründen erforderlich, so kann die Nutzung bei der Schulführung beantragt werden. Insbesondere bei medizinischen Gründen ist dies zu bewilligen.
- Die Nutzung für Mitarbeiter zu beruflichen Zwecken ist möglich. Dies umfasst die Hausmeister im Gebäude, das Büroteam im Büro, die Lehrer:innen im Lehrerzimmer. Im Klassenraum sollen möglichst dienstliche Geräte verwendet werden und nur in Ausnahmen auf private Endgeräte zurückgegriffen werden.
- Bei großen Sonderveranstaltungen wie dem Wintermarkt ist die Nutzung von Handys im Haus und auf dem Gelände erlaubt.