
Konferenzstruktur
Dafür stehen der kollegialen Selbstverwaltung folgende Organe zur Verfügung:
- Die kollegiale Selbstverwaltungskonferenz, an der jeder teilnehmen kann, der mehr als ein Jahr an der Schule unterrichtet. Hier werden Angelegenheiten der Schule im Konsensverfahren entschieden.
- Die pädagogische Konferenz, an der alle Lehrer und Lehrerinnen teilnehmen und in der pädagogische Fragen beraten werden.
- Die technische Konferenz für Fragen des Ablaufs und der Gestaltung von Veranstaltungen und Zusammenkünften.
- Die Unter- und Mittelstufenkonferenz für die pädagogischen Fragen der Klassenlehrer und Fachlehrer der Klassen 1-8.
- Die Oberstufenkonferenz für die Lehrer und Lehrerinnen der Klassen 9-13.
Außerdem werden regelmäßig Klassenkonferenzen abgehalten, an der alle Lehrer und Lehrerinnen teilnehmen, die in der jeweiligen Klasse unterrichten. Hier steht die Besprechung der einzelnen Kinder der Klasse im Vordergrund.